
1950
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird zuständig für das „Sortenamt für Nutzpflanzen“ in Rethmar. Die Landwirtschaftskammer in Bonn schlägt vor, das Sortenamt ins Rheinland zu verlegen, was 1952 jedoch von einem aus Burgdorf stammenden Staatssekretär abgelehnt wird.
1951
Die Finanzierung der Prüfstellen teilen sich Bund und Länder. Es beginnen erste größere Investitionen, wie z.B. die Anschaffung von elf Unimogs.
1952
Der Entwurf für ein erstes Saatgutgesetz wird dem Bundestag vorgelegt. Es wird ein Ausschuss gebildet, dessen Beratungen u.a. auch im Gutsgebäude in Rethmar stattfinden.

1953
Das Saatgutgesetz wird verabschiedet. In Rethmar entsteht damit eine neue selbstständige Bundesoberbehörde mit der Bezeichnung „Bundessortenamt“. Leiter des Amtes wird C.H. Roemer, der während des Krieges Leiter der Reichssaatgutstelle war.
1954
Nachdem das Rittergut dem Sortenamt bereits 1952 einen Hektar Land an der Bundesstraße 65 verkauft hatte, konnte der Bau von Haus 1 (Verwaltungsgebäude) schnell abgeschlossen werden. 1953 und 1954 folgen die Häuser II und III sowie Wirtschaftsgebäude und Gewächshäuser.
1955
Im Freihandelsabkommen GATT wird u.a. der weltweite Handel mit Saatgut liberalisiert, was den westdeutschen Saat- und Zuchtbetrieben schwer zu schaffen macht.
