Diese alte deutsche Butterbohnensorte war beliebt wegen ihrer großen Fruchtbarkeit. Ihr Name wurde in einem schweizer Archiv aus dem Jahre 1941 entdeckt, was darauf schließen lässt, dass sie zu
dieser Zeit noch in der Schweiz angebaut wurde.
In Deutschland fiel sie vermutlich dem 1934 geschaffenen Saatgutgesetz zum Opfer, das dem „Sortenwirrwarr“ mit einer „Sortenbereinigung“ ein Ende bereiten sollte. Zahlreiche Gemüsesorten, die
Anfang der 30er Jahre noch im Handel waren, wurden per Gesetz verboten, weil sie „für die Landeskultur als wertlos“ erachtet wurden. Nach strengen Kriterien, die größtenteils noch heute zur
Anwendung kommen, wurden für den Massenanbau ungeeignete Sorten aussortiert. In das damalige Reichssortiment schafften es folglich nur wenige Sorten und auch das Ende des Anbaus und der Nutzung
der Stangenbohne „Kaiser Friedrich“ wurde damit besiegelt.