Gurke "Berliner Aal"

 

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung hat diese Regionalsorte aus Berlin auf die Rote Liste für gefährdete Nutzpflanzen gesetzt. Nachdem sie 1893 erstmals in der Fachliteratur erwähnt wurde, erfolgte eine letzte Nennung 1936. Wie etwa drei Viertel aller regionalen Landsorten wurde sie im Zuge der Saatgutverordnung von 1934 und der folgenden "Sortenbereinigung" aussortiert und für illegal erklärt.

 

In der nationalsozialistischen Ideologie hatte Vielfalt und Regionalität keinen Wert. Erlaubt waren nur noch einheitliche Hochzuchtsorten, von denen die Regierung sich eine Ertragssteigerung in der deutschen Landwirtschaft erhoffte. Diese sollte das deutsche Reich unabhängig von Lebensmitteleinfuhren aus dem Ausland machen und damit Hungersnöte wie im 1. Weltkrieg vermeiden.

 

Die Saatgutverordung von 1934 gehörte zu den ersten kriegsvorbereitenden Maßnahmen und hatte grundlegende Veränderungen in der Landwirtschaft im Umgang mit Saatgut zur Folge. Die Verordnung wurde 1945 beibehalten und bildete die Grundlage für das neu geschaffene Saatgutgesetz von 1953. Zuständige Bundesoberbehörde für Westdeutschland wurde das neu eingerichtete Bundes-sortenamt in Rethmar, einem kleinen Dorf bei Hannover, das zu den 14 Ortschaften des historischen Gebietes "Das Große Freie" gehört.